Arbeitsvertrag: Worauf man vor der Unterschrift schaut

Ein Arbeitsvertrag regelt Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen. Vieles davon steht ohnehin im Gesetz oder im Tarifvertrag, und davon darf der Vertrag in der Regel nur zu deinen Gunsten abweichen.

Von Nele Brandhoff Stand: 3 Minuten Lesezeit
Leerer heller Besprechungstisch mit zwei Stühlen und einem Wasserglas

Die kurze Antwort

Lies vor der Unterschrift mindestens diese sechs Punkte: die genaue Tätigkeitsbeschreibung, die Arbeitszeit, die Vergütung samt Zuschlägen, den Urlaub, die Probezeit mit ihrer Kündigungsfrist und die Kündigungsfristen danach. Und prüfe, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist, weil der vieles davon überlagert.

Was der Arbeitgeber schriftlich mitteilen muss

Seit der Neufassung des Nachweisgesetzes im August 2022 muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, unterschreiben und aushändigen, und das gestaffelt nach Fristen: ein Teil der Angaben bereits am ersten Tag der Arbeitsleistung, weitere innerhalb von sieben Tagen, der Rest innerhalb eines Monats. Zu den Angaben gehören unter anderem Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung samt Zusammensetzung und Fälligkeit, Urlaub, Probezeit und das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren.

Praktisch heißt das: Ein Betrieb, der dich ohne jede schriftliche Grundlage anfangen lässt, verhält sich nicht wie vorgesehen. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist zwar wirksam, aber die Nachweispflicht bleibt.

Die Punkte im Einzelnen

Tätigkeit. Je enger sie beschrieben ist, desto weniger kann dir einseitig etwas anderes zugewiesen werden. Je weiter, desto flexibler ist der Arbeitgeber. Beides hat Vor- und Nachteile, aber du solltest wissen, was in deinem Vertrag steht.

Arbeitszeit. Wochenstunden, Verteilung, und ob Mehrarbeit geregelt ist. Pauschalklauseln, nach denen “Überstunden mit der Vergütung abgegolten” sind, sind in dieser Allgemeinheit häufig unwirksam, weil für die beschäftigte Person nicht erkennbar ist, worauf sie sich einlässt. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, entscheidet sich am Wortlaut.

Vergütung. Höhe, Fälligkeit, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, variable Bestandteile und woran sie hängen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld stehen und fallen mit ihrer Formulierung.

Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz sieht als Mindesturlaub 24 Werktage bei einer Sechstagewoche vor, das entspricht 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Mehr ist üblich, weniger ist nicht zulässig. Tarifverträge liegen oft deutlich darüber.

Probezeit. Höchstens sechs Monate, während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Mehr dazu im Text Kündigungsfrist: Welche Frist für dich gilt.

Kündigungsfristen. Prüfen, ob der Vertrag über die gesetzliche Frist hinausgeht. Eine für dich vereinbarte Frist darf nicht länger sein als die, die für den Arbeitgeber gilt.

Klauseln, die man genauer liest

  • Befristung. Eine Befristung ohne sachlichen Grund muss schriftlich vereinbart sein, und zwar vor Arbeitsantritt. Wer erst arbeitet und danach unterschreibt, hat unter Umständen einen unbefristeten Vertrag.
  • Ausschlussfristen. Klauseln, nach denen Ansprüche binnen weniger Monate geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Sie sind verbreitet und in Grenzen wirksam. Wer sie übersieht, verliert Ansprüche allein durch Zeitablauf.
  • Nebentätigkeit. Ein vollständiges Verbot ist in der Regel zu weit; eine Anzeigepflicht ist üblich.
  • Rückzahlung von Fortbildungskosten. Nur unter engen Voraussetzungen wirksam, unter anderem müssen Bindungsdauer und Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Nur wirksam, wenn eine Karenzentschädigung vereinbart ist.

Was wir nicht wissen

Wir lesen keine Verträge und beurteilen keine Klauseln. Wenn ein Vertrag ungewöhnlich wirkt oder du dir bei einer Formulierung unsicher bist, ist eine Stunde Beratung vor der Unterschrift günstiger als ein Streit danach.