Arbeitszeugnis: Was drinsteht und was du verlangen kannst
Nach § 109 der Gewerbeordnung hast du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken, dann heißt es qualifiziertes Zeugnis.

Die kurze Antwort
Du hast bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es gibt zwei Stufen: das einfache Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Das qualifizierte bekommst du nur, wenn du es verlangst.
Was im Zeugnis stehen muss und darf
Das Gesetz gibt zwei Maßstäbe vor, die miteinander im Widerspruch stehen und deshalb die ganze Zeugnispraxis erklären: Ein Zeugnis muss wahr sein, und es muss wohlwollend formuliert sein, also das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
§ 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung verlangt außerdem, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert ist. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere Aussage über die beschäftigte Person zu treffen als die, die aus Wortlaut und äußerer Form hervorgeht. Geheimzeichen, auffällige Auslassungen, ein ungewöhnliches Layout: all das ist unzulässig.
Der übliche Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses ist: Einleitung mit Name und Beschäftigungszeitraum, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Beendigungsformel und Schlussformel.
Die Formulierungen
Weil das Zeugnis wohlwollend sein muss, hat sich eine abgestufte Sprache entwickelt, in der Abstufungen über Adverbien und über die Wahl des Verbs transportiert werden. Bei der Leistungsbeurteilung ist die verbreitete Staffelung im Kern diese:
| Formulierung | Übliche Einordnung |
|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | sehr gut |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | gut |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | befriedigend |
| zu unserer Zufriedenheit | ausreichend |
| insgesamt zu unserer Zufriedenheit | mangelhaft |
Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens ist diese Skala keine Rechtsnorm, sondern eine verbreitete Praxis; die Rechtsprechung stellt auf das Gesamtbild des Zeugnisses ab, nicht auf eine Formel allein. Zweitens sagen auch andere Stellen etwas aus: eine fehlende Verhaltensbeurteilung, eine sehr kurze Aufgabenbeschreibung oder eine fehlende Dankes- und Zukunftsformel am Schluss fallen Leserinnen und Lesern auf.
Wenn du mit dem Zeugnis nicht einverstanden bist
Der übliche erste Schritt ist die Bitte um Korrektur beim Arbeitgeber, konkret und auf einzelne Stellen bezogen. Viele Korrekturen lassen sich so klären.
Für den Streitfall gilt eine Beweislastverteilung, die man kennen sollte: Für eine durchschnittliche Beurteilung muss der Arbeitgeber nichts beweisen. Wer eine überdurchschnittliche Bewertung verlangt, muss die Tatsachen darlegen, die sie tragen. Umgekehrt muss der Arbeitgeber begründen, wenn er unterdurchschnittlich bewerten will.
Das Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kannst du während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa bei einem Wechsel der Vorgesetzten, einer Umstrukturierung oder einer beabsichtigten Bewerbung. Es ist außerdem der praktische Weg, eine Beurteilung festzuhalten, solange die Menschen noch im Betrieb sind, die deine Arbeit kennen.
Was wir nicht wissen
Wir lesen keine Zeugnisse und bewerten keine Formulierungen im Einzelfall. Die Tabelle oben ist eine Orientierung über eine verbreitete Praxis, keine verbindliche Übersetzungstabelle.