<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Vorstellungsgespräch on Stellenangebot Online</title><link>https://stellenangebot-online.de/themen/vorstellungsgespraech/</link><description>Recent content in Vorstellungsgespräch on Stellenangebot Online</description><generator>Hugo</generator><language>de</language><lastBuildDate>Sun, 16 Aug 2026 00:00:00 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://stellenangebot-online.de/themen/vorstellungsgespraech/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Vorstellungsgespräch: Ablauf und die häufigsten Fragen</title><link>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/vorstellungsgespraech-fragen/</link><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/vorstellungsgespraech-fragen/</guid><description>&lt;h2 id="die-kurze-antwort">Die kurze Antwort&lt;/h2>
&lt;p>Der Ablauf ist fast immer: Begrüßung, kurze Vorstellung des Betriebs und der
Stelle, deine eigene Vorstellung, Rückfragen zu deinem Lebenslauf, deine Fragen,
Organisatorisches. Die vier Fragen, die praktisch immer kommen, sind: Erzählen
Sie etwas über sich. Warum bewerben Sie sich hier. Warum wollen Sie wechseln.
Was sind Ihre Stärken und Schwächen.&lt;/p>
&lt;h2 id="die-fragen-die-fast-immer-kommen">Die Fragen, die fast immer kommen&lt;/h2>
&lt;p>&lt;strong>&amp;ldquo;Erzählen Sie etwas über sich.&amp;rdquo;&lt;/strong> Gemeint ist der berufliche Weg, nicht die
Lebensgeschichte. Zwei bis drei Minuten, chronologisch oder nach Schwerpunkten,
mit einem Übergang zu der Stelle, um die es geht. Das ist der Teil, den man
tatsächlich einmal laut üben sollte, weil er sonst entweder zwanzig Sekunden
oder zehn Minuten dauert.&lt;/p></description></item><item><title>Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch</title><link>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/unzulaessige-fragen-bewerbungsgespraech/</link><pubDate>Thu, 13 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/unzulaessige-fragen-bewerbungsgespraech/</guid><description>&lt;h2 id="die-kurze-antwort">Die kurze Antwort&lt;/h2>
&lt;p>Zulässig sind Fragen, die für die ausgeschriebene Stelle sachlich erheblich
sind. Wo das nicht der Fall ist, überwiegt das Persönlichkeitsrecht der
bewerbenden Person. Wird trotzdem unzulässig gefragt, gilt nach der
überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, dass eine falsche Antwort
folgenlos bleibt.&lt;/p>
&lt;h2 id="was-in-aller-regel-nicht-gefragt-werden-darf">Was in aller Regel nicht gefragt werden darf&lt;/h2>
&lt;ul>
&lt;li>&lt;strong>Schwangerschaft und Familienplanung.&lt;/strong> Auch dann nicht, wenn die Stelle
befristet ist oder körperliche Arbeit verlangt.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Religion und Weltanschauung.&lt;/strong> Ausnahmen gelten für kirchliche Arbeitgeber
und ähnliche Tendenzbetriebe, und auch dort nur eingeschränkt.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Parteizugehörigkeit und Gewerkschaftsmitgliedschaft.&lt;/strong>&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Krankheiten&lt;/strong>, solange sie die Eignung für genau diese Tätigkeit nicht
betreffen. Gefragt werden darf, ob eine Erkrankung vorliegt, die der Ausübung
dieser Tätigkeit entgegensteht.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Vermögensverhältnisse und Schulden&lt;/strong>, außer bei Tätigkeiten mit besonderer
Vertrauensstellung im Umgang mit Geld.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Vorstrafen&lt;/strong>, außer sie sind für die Stelle einschlägig. Bei der Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes Führungszeugnis dagegen häufig
vorgeschrieben.&lt;/li>
&lt;li>&lt;strong>Sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Alter&lt;/strong> und die weiteren in § 1
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannten Merkmale.&lt;/li>
&lt;/ul>
&lt;h2 id="was-gefragt-werden-darf">Was gefragt werden darf&lt;/h2>
&lt;p>Alles, was mit der Tätigkeit zu tun hat: fachliche Qualifikationen, Zeugnisse,
Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, wenn die Stelle sie braucht,
Führerscheinklassen bei Fahrtätigkeiten, Bereitschaft zu Schicht- oder
Wochenendarbeit, Verfügbarkeit und Eintrittstermin. Auch die Frage nach einer
Schwerbehinderung ist zulässig, soweit sie sich darauf bezieht, ob die konkrete
Tätigkeit ausgeübt werden kann.&lt;/p></description></item><item><title>Gehalt im Vorstellungsgespräch: Wann und wie man darüber spricht</title><link>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/gehalt-im-vorstellungsgespraech/</link><pubDate>Sun, 16 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://stellenangebot-online.de/ratgeber/gehalt-im-vorstellungsgespraech/</guid><description>&lt;h2 id="die-kurze-antwort">Die kurze Antwort&lt;/h2>
&lt;p>Wenn die Stellenanzeige nach einer Gehaltsvorstellung fragt, gehört sie in den
letzten Absatz des Anschreibens, als &lt;strong>Jahresbruttogehalt&lt;/strong>. Wenn sie nicht
danach fragt, wartest du, bis das Thema von der anderen Seite kommt, meistens
gegen Ende des ersten oder im zweiten Gespräch.&lt;/p>
&lt;h2 id="der-zeitpunkt">Der Zeitpunkt&lt;/h2>
&lt;p>Das Gehalt zu früh anzusprechen, verschiebt das Gespräch weg von der Frage, ob
die Stelle passt. Es gar nicht anzusprechen, führt zu einem Vertragsangebot, das
du dann erst bewerten kannst. Der übliche Weg ist: du wartest, und wenn bis zum
Ende des zweiten Gesprächs niemand davon angefangen hat, fragst du selbst.&lt;/p></description></item></channel></rss>